
Das Erzbischöfliche Jugendamt (EJA) wird geführt von der Jugendamtsleitung, die für die Gesamtorganisation verantwortlich ist und den Bereichsleitungen, die im Auftrag der Jugendamtsleitung für bestimmte Teilbereiche des EJA zuständig sind.
Ihnen steht die Verwaltung des Jugendamtes zu Seite.
Die Jugendamtsleitung setzt sich aus den drei Funktionen Diözesanjugendpfarrer, Stellvertretende Jugendamtsleitung und Geschäftsführung zusammen und arbeitet im Team. Als Leitung einer nachgeordneten Einrichtung des Seelsorgereferates ist sie dem Jugendreferenten der Erzdiözese verantwortlich.