Zusammensetzung und Zusammenarbeit
Die Jugendamtsleitung setzt sich aus den drei Funktionen Diözesanjugendpfarrer, Stellvertretende Jugendamtsleitung und Geschäftsführung zusammen und arbeitet im Team. Als Leitung einer nachgeordneten Einrichtung des Seelsorgereferates ist sie dem Jugendreferenten der Erzdiözese verantwortlich.
Auftrag
- Verantwortung für das normative und strategische Management des Erzbischöflichen Jugendamtes und seiner Einrichtungen
- Sicherstellung der personellen und finanziellen Ressourcen für die kirchliche Jugend(verbands)arbeit
Verbindliche konzeptionelle Festlegung
- Leitlinien für die kirchliche Jugendarbeit in der Erzdiözese München und Freising
- Grundsätze des Führens und der Zusammenarbeit
- Strategische Ziele des Erzbischöflichen Jugendamtes
Aufgaben des Diözesanjugendpfarrers
Daniel Lerch ist in Personalunion Leiter des Erzbischöflichen Jugendamtes und Diözesanpräses BDKJ. Zu seinen Aufgaben zählen:
- Letztverantwortung für eine leitliniengemäße Gestaltung der Jugendarbeit in der Erzdiözese und Vertretung deren Interessen nach außen.
- Leitung des Kooperationskreises von Jugendamtsleitung und BDKJ-Diözesanvorstand (siehe Leitlinien für die kirchliche Jugendarbeit, S. 65).
- Vorgesetzter der Fachreferent/innen des Erzbischöflichen Jugendamtes sowie Dienstaufsicht über Referent/innen und Seelsorger/innen der Jugendverbände.
- Einbindung von und Kooperation mit allen Trägern kirchlicher Jugendarbeit in der Erzdiözese.
Aufgaben des stellv. Jugendamtsleiters
- zuständig für die leitliniengemäße Gestaltung der inhaltlichen Arbeit und die Führung der pädagogischen und pastoralen Mitarbeiter/innen an den Außenstellen des Erzbischöflichen Jugendamtes,
- Vorgesetzter der Bereichsleitungen und
- verantwortlich für die Fragen der Organisations- und Personalentwicklung (pädagogische und pastorale Mitarbeiter/innen) in der Gesamtorganisation.
Aufgaben des Geschäftsführers
- zuständig für die finanziellen, räumlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Erzbischöflichen Jugendamtes mit seinen Dienststellen und Einrichtungen (Jugendstellen, Jugendzentren und Jugendhäuser),
- Vorgesetzter der Mitarbeiter/innen in der Verwaltung und der Leitungen der Jugendhäuser und
- verantwortlich für die Gestaltung und Weiterentwicklung von Verfahren in den Bereichen Finanzen und Organisationsabläufe.