FSJ als Wehrersatzdienst
Seit der Novellierung des FSJ-Gesetzes im Juli 2002 ist es für dich möglich das freiwillige soziale Jahr auch als Ersatz zum Zivildienst zu machen.
Die Vorteile dabei sind:
- du kannst das FSJ bereits ab 16 Jahren machen und musst nicht warten bis du zum Wehr- oder Zivildienst herangezogen wirst. Deshalb ist das FSJ zeitlich besser für dich planbar.
- du hast eine große Auswahl an Tätigkeiten im pädagogischen oder pflegerischen Bereich.
- du kannst mehr pädagogische Begleitung in Anspruch nehmen und während den fünf Bildungsseminaren dich mit anderen Freiwilligen austauschen und Impulse für deine Arbeit vor Ort und deine berufliche Weiterorientierung bekommen.
- du bzw. deine Eltern haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Voraussetzungen:
- vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen (siehe Bewerbungsverfahren) bis Ende April.
- Spätestens bis Ende April muss die Kriegsdienstverweigerung beantragt werden.
- Die schriftliche Anerkennung vom Bundesamt für Zivildienst (siehe Merkblatt zur vorgezogenen Musterung und Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer) muss den Fachreferat FSJ bis Ende Juli vorliegen