FSJ als Wehrersatzdienst

Seit der Novellierung des FSJ-Gesetzes im Juli 2002 ist es für dich möglich das freiwillige soziale Jahr auch als Ersatz zum Zivildienst zu machen.

Die Vorteile dabei sind:

  • du kannst das FSJ bereits ab 16 Jahren machen und musst nicht warten bis du zum Wehr- oder Zivildienst herangezogen wirst. Deshalb ist das FSJ zeitlich besser für dich planbar.
  • du hast eine große Auswahl an Tätigkeiten im pädagogischen oder pflegerischen Bereich.
  • du kannst mehr pädagogische Begleitung in Anspruch nehmen und während den fünf Bildungsseminaren dich mit anderen Freiwilligen austauschen und Impulse für deine Arbeit vor Ort und deine berufliche Weiterorientierung bekommen.
  • du bzw. deine Eltern haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Voraussetzungen:

  • vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen (siehe Bewerbungsverfahren) bis Ende April.
  • Spätestens bis Ende April muss die Kriegsdienstverweigerung beantragt werden.
  • Die schriftliche Anerkennung vom Bundesamt für Zivildienst (siehe Merkblatt zur vorgezogenen Musterung und Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer) muss den Fachreferat FSJ bis Ende Juli vorliegen