Für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit, den so genannten Jugendleiter-Sonderurlaub in der Jugendarbeit ist eine Freistellung von der beruflichen Arbeit möglich. Die „Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit“ muss allerdings vier Wochen vor dem beantragten Zeitraum beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Das Formular für eine Beantragung einer "Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit" lässt sich inklusive der dazu gehörenden Richtlinien (im selben Dokument) herunterladen.
Wer weitere Fragen zum Antrag auf Sonderurlaub in der Jugendarbeit hat, kann sich an die BDKJ Diözesanstelle unter 089 / 48 092 - 2310 oder info@bdkj.org wenden.
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