Der Verhaltenskodex zur Prävention sexualisierter Gewalt des Erzbischöflichen Jugendamts formuliert verbindliche Regeln bezüglich eines grenzachtenden Umgangs in der Kinder- und Jugendarbeit in der Erzdiözese München und Freising. Damit Prävention wirksam werden kann, ist es erforderlich, eindeutig Stellung zu beziehen gegen sexuellen Missbrauch und grenzüberschreitenden Verhalten und dies nach innen und außen zu kommunizieren. Der Verhaltenskodex fördert einen respektvollen und achtsamen Umgang miteinander und gibt Orientierung und Handlungssicherheit in sensiblen Situationen.
Der Verhaltenskodex gilt für alle hauptberuflichen und hauptamtlichen MitarbeiterInnen im Erzbischöflichen Jugendamt München und Freising. Sie verpflichten sich damit, einen respektvollen und achtsamen Umgang miteinander zu pflegen und die ihnen anvertrauten Mädchen, Jungen und Erwachsenen vor Übergriffen zu schützen und ihre Rechte zu wahren.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat in der Rahmenordnung für die Prävention sexueller Gewalt in der katholischen Kirche in Deutschland festgelegt, dass in allen Bereichen, in denen mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen gearbeitet wird, ein Verhaltenskodex erstellt wird. Er wird für den Verband/die Organisation entwickelt, kann aber auch für ein konkretes Arbeitsfeld oder eine konkrete Veranstaltung angepasst werden.
Sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch soll Einhalt geboten werden indem
Der Verhaltenskodex muss nicht auf das Thema Prävention sexualisierter Gewalt begrenzt sein. Er soll klare Regeln aufstellen für
Die Einleitung beschreibt kurz, worum es geht und welche Zielsetzungen verfolgt werden. Die Regeln können anhand konkreter Beispiele aus der Jugendarbeit veranschaulicht werden, um den (eigenen) Bezug zu erhöhen.
Der Verhaltenskodex soll partizipativ erarbeitet werden. Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene sollen angemessen in die Entwicklung des Verhaltenskodex eingebunden sein.
Es ist ratsam, den Verhaltenskodex unterschreiben zu lassen, um die Verbindlichkeit zu erhöhen. Darüber hinaus bedarf es ergänzender Ausführungen hinsichtlich des Umgangs bei Regelverstößen.
Es ist wichtig, transparent zu machen, was im Falle einer Nicht-Beachtung des Verhaltenskodex bzw. bei Regelverstößen passiert und ggf. welche Sanktionen es gibt. Dies muss nicht im Verhaltenskodex selbst stehen, aber es braucht ein klares Verfahren, wie dies im Verband/in der Organisation kommuniziert wird und grundsätzlich gehandhabt wird.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat im März 2014 als Arbeitshilfe Nr. 246 die Broschüre "Aufklärung und Vorbeugung - Dokumente zum Umgang mit sexuellem Missbrauch" im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz herausgebracht, die weitere Informationen zum Verhaltenskodex im Kapitel „Institutionelles Schutzkonzept“ unter Punkt 2 „Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung" (S. 36f.) enthält.
Monika Godfroy
Projektleiterin Prävention
Erzbischöfliches Jugendamt München und Freising
Preysingstr. 93
81667 München
Tel.: 089 / 48 092 - 2222
Mail: mgodfroy@eja-muenchen.de
Svenja Ritzer
Projektassistentin
Tel.: 089 / 48 092 - 2212
Mail: sritzer@eja-muenchen.de
Monika Godfroy
Projektleiterin Prävention
Erzbischöfliches Jugendamt München und Freising
Preysingstr. 93
81667 München
Tel.: 089 / 48 092 - 2222
Mail: mgodfroy@eja-muenchen.de
Svenja Ritzer
Projektassistentin
Tel.: 089 / 48 092 - 2212
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