Zuschüsse + Finanzierung

Ohne Moos nix los!

Bildungsmaßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit brauchen ausreichend finanzielle Ausstattung. Wer Angebote im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit durchführen möchte, kann dafür an verschiedenen Stellen Zuschüsse beantragen.

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) München und Freising informiert und berät zur Förderung ehrenamtlichen Engagements.

Weitere Förderungsmöglichkeiten bestehen unter Umständen für Tage der Orientierung, durch eine Sonderförderung über den Förderverein katholischer Jugendverbandsarbeit in der Erzdiözese München und Freising e.V. sowie dem BDKJ in der Region München e.V., den Kreis- und Stadtjugendringen, dem Bezirksjugendring und dem Bayerischen Jugendring.

Glossar zum Jugendetat

  • Im Kassenbuch werden alle Einnahmen und Ausgaben erfasst. Der Saldo, also die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, ergibt den Betrag, der als Bargeld in der Kasse vorhanden sein muss. Kassenbücher können im Schreibwarenhandel erworben werden, sind aber auch als digitale Version erhältlich.
     
  • Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit. Nach der Absolvierung eines Gruppenleiterkurses, der den Vorgaben des Bayerischen Jugendrings entspricht, kann die Karte beantragt werden. www.juleica.de
     
  • Der Haushaltsplan ist die schriftliche Jahresplanung der Einnahmen und Ausgaben einer Pfarrjugend für die Kirchenverwaltung. Vorlage hier zum Download.
  • In den Leitlinien für die kirchliche Jugendarbeit sind die Grundlagen für die kirchliche Jugendarbeit in der Erzdiözese München und Freising zusammengefasst.
     
  • Öffentliche Zuschüsse gibt es von unterschiedlichen Zuschussgebern, z.B. Gemeinden, Landkreisen oder dem Freistaat Bayern für Veranstaltungen, Fahrten und Bildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit. Beratung und Informationen gibt es bei den Katholischen Jugendstellen oder unter www.bdkj.org
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